In den Kindertagesstätten gibt es in der Regel einen Elternrat. Dieser Elternrat organisiert die Wahl des Essensanbieter, sammelt Anregungen und Beschwerden über das Essen und kann auch im Namen der Elternschaft Kontrollen der Essensversorgung durchführen.
Der Elternrat kann den Essensanbieter bzw. das Küchenpersonal zu notwendigen Gesprächen einladen.
Die Kita-Leitung und auch die Erzieher werden bei Wahlen, sofern diese mitessen nur mit je einer Stimme gewertet. Der Elternrat sollte bei einer Neuwahl des Essensanbieters im Vorfeld Kontakt zur Kita-Leitung aufnehmen. Häufig sind Kita-interne Arbeitsabläufe mit dem Caterer verbunden. Diese sollte man im Vorfeld notieren und auch von dem neuen Anbieter einfordern. Z.B. darf die Kita-Leitung Essensbestellungen beim Caterer für die Kinder stornieren? Wenn ein Kind in der Kita krankgemeldet wird, dann storniert die Kita-Leitung gleich die Essensversorgung an dem Tag für das Kind. Da es sich hier eigentlich um privatrechtliche Verträge Dritter handelt darf die Kita-Leitung dies in der Regel nicht. Jedes Elternteil müsste den Caterer dann über die Abmeldung selber informieren. Häufig gibt es in der Kita nur ein Essen außer Sonderkost für Allergiker oder aus religiösen Gründen. Dieses Essen wählt meist die Kita-Leitung auf Grundlage der DGE – Empfehlungen aus.
Einige Einrichtungen führen jeden Tag eine Anwesenheitsliste der Kinder auf Basis der Essensanmeldungen (Frühstück, Mittag, Vesper) durch. Damit kann das Personal besser geplant werden.
All diese Dinge sind im Vorgespräch zu klären und als Vorgabe für den neuen Caterer zu berücksichtigen.
Aber die Wahl inkl. Wahlvorbereitung liegt in der alleinigen Hoheit des Elternrates bzw. der Elternversammlung, sofern weder Kita-Leitung, Träger oder Kommune an der Finanzierung des Essensgeldes beteiligt ist.